Stand: 7. September 2026
Anbieter: Hoser & Giessler GbR, auftretend unter Scalemaker, Marcobrunnerstraße 4, 65197 Wiesbaden, Deutschland. Kontakt: fabian.giessler@scalemaker.de.
Hier findet ihr Datenstrukturen, Exportwege und Infrastruktur des Creative Studio. Umfang, Standorte, Fristen und Entgelte regelt euer Vertrag; personenbezogene Daten zusätzlich der AVV. Datierte Anbieteranlagen und aktive Änderungsmitteilungen bleiben erforderlich.
Datenstrukturen und Formate
Für einen vollständigen Wechsel werden die vorhandenen, eurem Auftrag zuzuordnenden Daten und digitalen Vermögenswerte berücksichtigt. Nicht aktivierte Module erzeugen keine entsprechenden Datenbestände.
| Bestand | Bereitstellung |
|---|---|
| Marken, Produkte, Varianten, Angles, Patterns, kundenspezifische Regeln und Prompts | JSON; tabellarisch darstellbare Daten zusätzlich als UTF-8-CSV |
| Produktbilder, Markenassets, Referenzen, Dokumente, Fonts, Icons und vorhandene Creative-Dateien | Vorhandene Original- beziehungsweise Exportformate, beispielsweise JPEG, PNG, WebP, PDF und Font-Dateien |
| Ordner, Templates, Recipes, Layer, Bearbeitungen und Ready-to-Launch-Zuordnungen | JSON/CSV mit Bezug auf die zugehörigen Datensätze und Dateien |
| Vorhandene Anzeigen, aggregierte Performance, Winner, Inspiration und Wettbewerberdaten | JSON/CSV im verfügbaren Umfang und unter Beachtung der Rechte der Datenquellen |
| Nutzerprofile, Rollen, kundenspezifische Einstellungen, Eingaben, Feedback sowie verfügbare kundenbezogene Auftrags- und Nutzungsdaten | JSON/CSV im rechtlich zulässigen Umfang |
Marken, Produkte, Varianten, Angles, Patterns, kundenspezifische Regeln und Prompts
- Bereitstellung
- JSON; tabellarisch darstellbare Daten zusätzlich als UTF-8-CSV
Produktbilder, Markenassets, Referenzen, Dokumente, Fonts, Icons und vorhandene Creative-Dateien
- Bereitstellung
- Vorhandene Original- beziehungsweise Exportformate, beispielsweise JPEG, PNG, WebP, PDF und Font-Dateien
Ordner, Templates, Recipes, Layer, Bearbeitungen und Ready-to-Launch-Zuordnungen
- Bereitstellung
- JSON/CSV mit Bezug auf die zugehörigen Datensätze und Dateien
Vorhandene Anzeigen, aggregierte Performance, Winner, Inspiration und Wettbewerberdaten
- Bereitstellung
- JSON/CSV im verfügbaren Umfang und unter Beachtung der Rechte der Datenquellen
Nutzerprofile, Rollen, kundenspezifische Einstellungen, Eingaben, Feedback sowie verfügbare kundenbezogene Auftrags- und Nutzungsdaten
- Bereitstellung
- JSON/CSV im rechtlich zulässigen Umfang
IDs verbinden die Datensätze. Das Exportpaket enthält eine Dateiliste sowie eine Beschreibung der Objektgruppen beziehungsweise Tabellen, ihrer Beziehungen und der verwendeten Zeit- und Zahlenformate. Vorhandene Kennzeichnungsmetadaten werden mit den Dateien übergeben. Bereits rechtmäßig gelöschte Daten werden nicht wiederhergestellt.
Allgemeiner Produktquellcode, Daten anderer Kunden und nicht kundenspezifische interne Sicherheits- und Betriebskonfigurationen gehören nicht zu eurem Datenexport. Diese Ausnahmen dürfen die Herausgabe eurer exportierbaren Daten nicht behindern. Betriebsschlüssel und Passwort-Hashes werden nicht als verwendbare Zugangsdaten bereitgestellt. Für kundeneigene Integrationen werden eine sichere neue Autorisierung und der Widerruf alter Zugänge abgestimmt.
Schnittstellen und Ablauf eines Wechsels
Ready to Launch bietet den Export ausgewählter Bildpakete mit zugehöriger CSV. Für einen vollständigen Anbieterwechsel oder die Übertragung auf eigene Infrastruktur ist zusätzlich der Export der übrigen Datenkategorien erforderlich. Diesen Vorgang koordiniert Scalemaker über den oben genannten Kontakt.
Scalemaker stellt die für die Portierung erforderlichen offenen Schnittstellen und Informationen kostenlos bereit. Die Übergabe erfolgt über einen zugangsgeschützten Abruf oder einen vereinbarten sicheren Übertragungsweg. Berechtigte Empfänger erhalten die Beschreibung von Zugriff, Datenformaten und Beziehungen. Das Zielsystem kann eine eigene Zuordnung oder Konvertierung erfordern; identische Funktionen eines anderen Produkts werden nicht zugesagt.
Fristen, Unterstützung, Abruf und Löschung sind schriftlich im Vertrag geregelt. Etwaige Wechsel- und vorzeitige Beendigungsentgelte werden vor Vertragsschluss getrennt benannt. Zusatzentwicklung im Zielsystem bedarf eines gesonderten Auftrags.
Sicherung und Aufbewahrung
Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrung von Sicherungen richten sich nach dem vereinbarten Betriebsprofil. Datenbanksicherungen enthalten nicht automatisch die im Objektspeicher abgelegten Bilder und sonstigen Dateien. Eine zusätzliche Dateisicherung muss im vereinbarten Umfang ausdrücklich enthalten sein. Originalmaterialien und benötigte Creative-Exporte bewahrt ihr zusätzlich außerhalb des Studio auf. Scalemakers vereinbarte Schutz- und Wiederherstellungspflichten bleiben bestehen.
Ein zeitlich begrenzter Speicher einer gesonderten Kennzeichnungsfunktion bestimmt nicht die Aufbewahrung eurer Studio-Dateien. Fristen für aktive Dateien, Exportpakete, Protokolle und Sicherungen werden nach Datenart unterschieden. Eine Löschung bei Vertragsende folgt dem vereinbarten Export- und Abrufablauf beziehungsweise einer wirksamen Löschweisung; weitere Kopien und rechtliche Aufbewahrungspflichten werden gesondert berücksichtigt.
Infrastruktur und Rechtsordnungen
Die Creative-Studio-Instanzen sind kundenspezifisch eingerichtet. Aus einem europäischen Datenbankstandort folgt keine ausschließliche Verarbeitung sämtlicher Daten in der EU. Maßgeblich sind Anwendung, Datenbank, Dateien, Hintergrundfunktionen, Netzdienste und Anbieterzugriffe.
| Ebene | Betreiber und relevante Rechtsordnungen |
|---|---|
| Vertrag und Betrieb durch Scalemaker | Hoser & Giessler GbR, Deutschland; deutsches Recht und anwendbares Unionsrecht |
| Webanwendung und Netzdienste | Vercel Inc., USA. Die am 6. September 2026 geprüften Produktionsinstanzen nutzen Frankfurt als Region ihrer Anwendungsfunktionen. Die konkrete Region wird je Instanz festgelegt. Globale Netz-, Sicherheits- und Supportdienste bleiben gesondert relevant. |
| Datenbank, Authentifizierung, Dateien und Hintergrundfunktionen | Supabase; nach aktueller öffentlicher Vertragsfassung Supabase Pte. Ltd., Singapur. Datenbankregionen bestehender Instanzen liegen in Deutschland beziehungsweise Irland. Für einzelne Konten kann eine abweichende ältere Anbietervereinbarung gelten. Die konkrete Zuordnung von Datenbank, primärem Dateispeicher und Hintergrundfunktionen wird je Auftrag festgelegt. Die Projektregion allein begrenzt die Ausführung von Hintergrundfunktionen nicht automatisch; Anbieterzugriffe sind zusätzlich zu betrachten. |
| Authentifizierungs- und Systemmails | Plus Five Five, Inc., auftretend als Resend, USA; dessen vereinbarte Versand- und Infrastrukturkette. Keine pauschale EU-only-Zusage. |
| Feedbackfunktion, soweit in der Instanz eingesetzt | Userback Pty Ltd., Australien, mit primärem Hosting in den USA. Die eingebundene Feedbackfunktion ordnet Rückmeldungen dem Nutzer zu und übermittelt dabei Nutzer-ID, Name und E-Mail. Funktionsumfang und Verarbeitungskette werden auftragsbezogen vereinbart und vor Freischaltung geprüft. Bewusst gesendetes Feedback und ein ausgewählter Screenshot sind von automatischen Sitzungsaufzeichnungen, technischen Mitschnitten und KI-Auswertung zu unterscheiden; diese zusätzlichen Verarbeitungen sind nicht allein durch eine Feedbackfunktion freigegeben. |
Vertrag und Betrieb durch Scalemaker
- Betreiber und relevante Rechtsordnungen
- Hoser & Giessler GbR, Deutschland; deutsches Recht und anwendbares Unionsrecht
Webanwendung und Netzdienste
- Betreiber und relevante Rechtsordnungen
- Vercel Inc., USA. Die am 6. September 2026 geprüften Produktionsinstanzen nutzen Frankfurt als Region ihrer Anwendungsfunktionen. Die konkrete Region wird je Instanz festgelegt. Globale Netz-, Sicherheits- und Supportdienste bleiben gesondert relevant.
Datenbank, Authentifizierung, Dateien und Hintergrundfunktionen
- Betreiber und relevante Rechtsordnungen
- Supabase; nach aktueller öffentlicher Vertragsfassung Supabase Pte. Ltd., Singapur. Datenbankregionen bestehender Instanzen liegen in Deutschland beziehungsweise Irland. Für einzelne Konten kann eine abweichende ältere Anbietervereinbarung gelten. Die konkrete Zuordnung von Datenbank, primärem Dateispeicher und Hintergrundfunktionen wird je Auftrag festgelegt. Die Projektregion allein begrenzt die Ausführung von Hintergrundfunktionen nicht automatisch; Anbieterzugriffe sind zusätzlich zu betrachten.
Authentifizierungs- und Systemmails
- Betreiber und relevante Rechtsordnungen
- Plus Five Five, Inc., auftretend als Resend, USA; dessen vereinbarte Versand- und Infrastrukturkette. Keine pauschale EU-only-Zusage.
Feedbackfunktion, soweit in der Instanz eingesetzt
- Betreiber und relevante Rechtsordnungen
- Userback Pty Ltd., Australien, mit primärem Hosting in den USA. Die eingebundene Feedbackfunktion ordnet Rückmeldungen dem Nutzer zu und übermittelt dabei Nutzer-ID, Name und E-Mail. Funktionsumfang und Verarbeitungskette werden auftragsbezogen vereinbart und vor Freischaltung geprüft. Bewusst gesendetes Feedback und ein ausgewählter Screenshot sind von automatischen Sitzungsaufzeichnungen, technischen Mitschnitten und KI-Auswertung zu unterscheiden; diese zusätzlichen Verarbeitungen sind nicht allein durch eine Feedbackfunktion freigegeben.
Weitere Rechtsordnungen ergeben sich aus der konkreten Verarbeitungskette, insbesondere bei berechtigten Zugriffen durch Anbieter oder deren Dienstleister. Die datierte, auftragsbezogene Anlage benennt die freigegebenen Verarbeiter, Länder und Transfergrundlagen. Selbst beauftragte Meta-, Shopify- und KI-Dienste richten sich zusätzlich nach euren eigenen Vereinbarungen und Kontoeinstellungen.
Schutz gegen unzulässige staatliche Zugriffe
Scalemaker beschränkt Zugriffe auf berechtigte Personen und erforderliche Aufgaben, nutzt verschlüsselte Übertragungen und schützt Speicher sowie Verwaltungszugänge. Anbieterzugriffe, Transfergrundlagen und erforderliche ergänzende Maßnahmen werden für den konkreten Auftrag geprüft und dokumentiert.
Bei staatlichen Herausgabe- oder Zugriffsverlangen prüft Scalemaker Zuständigkeit, Rechtsgrundlage und Reichweite. Rechtswidrige oder unverhältnismäßige Verlangen werden mit verfügbaren rechtlichen Mitteln angegriffen. Eine zulässige Offenlegung wird auf das erforderliche Maß beschränkt; der betroffene Kunde wird informiert, soweit dies zulässig ist. Bei unmittelbar an Anbieter gerichteten Verlangen nutzt Scalemaker die vertraglichen Informations-, Unterstützungs- und Prüfwege.
DSGVO und AVV schützen personenbezogene Daten; der Data Act erfasst auch nicht personenbezogene Daten. Ein vollständiger Ausschluss staatlicher Zugriffe wird nicht zugesagt.